AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Allgemeines 


1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-, Web-, Foto- und Design-Leistungen zwischen der Dipl. Kommunikationsdesignerin Monica Freise und dem Auftraggeber ausschließlich. 


1.2. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Designerin ausdrücklich schriftlich zustimmt.


1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Designerin und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.



2. Urheberrecht und Nutzungsrechte


2.1. Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf der Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.


2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen den Designern insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.


2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Designerin und den Texter, eine Vertragsstrafe in Höhe von
20.000 EUR zu verlangen. 


2.4 Die Designerin  überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Designerin.


2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.


2.6. Die Designerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Designerin zum Schadensersatz. Ohne Nachweis können die Designerin 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.


2.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.



3. Vergütung 


3.1. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage eines Stundenhonorars, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.


3.2. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Designerin  berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.



4.  Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten


4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderungen von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend unserer Preisliste (neuste Fassung) gesondert berechnet.


4.2. Die Designerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Designerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.


4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Designerin  im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.


4.4. Auslagen, u. a. für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., die mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.


4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.



5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme


5.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Abnahme des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.


5.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert
werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.


5.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. 


5.4. Bei Zahlungsverzug können die Designerin  Verzugszinsen in Höhe von sechs Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.


6. Eigentumsvorbehalt etc.


6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.


6.2. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschadet an die Designerin und den Texter zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschä-digung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.


6.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.



7. Digitale Daten


7.1. Die Designerin ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu 

vergüten.


7.2. Hat die Designerin dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Designerin geändert werden.



8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster


8.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung ist der Designerin ein Korrekturmuster
vorzulegen.


8.2. Die Produktionsüberwachung durch die Designerin erfolgt nur aufgrund beson-
derer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Designerin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haften bei Fehlern nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


8.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten (Grafik-Design-Leistungen) überlässt der Auftraggeber der Designerin 10 bis 20 einwandfrei ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Designerin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.



9. Gewährleistung


9.1. Die Designerin verpflicht sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihnen überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.


9.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind unverzüglich nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Designer und dem Texter geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.



10. Haftung


10.1. Die Designerin haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.


10.2. Für Aufträge, die im Nahmen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Designerin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Designerin kein Auswahlverschulden trifft. Die Designerin  tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.


10.3. Sofern die Designerin selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihrer zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Designerin zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.


10.4. Der Auftraggeber stellt die Designerin von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Designerin stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.


10.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.


10.6. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Designerin nicht.



11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen


11.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die erforderlichen Mehrkosten zu tragen. Im Zweifel gilt ein Stundenhonorar in Höhe von 55 EUR als vereinbart. Die Designerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.


11.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Designerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.


11.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollten sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.



12. Schlussbestimmung


12.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort der Sitz der Designerin.


12.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.


12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland


12.4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz der Designerin, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die Designerin ist berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.